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Wilhelm Krause

Wilhelm Krause (* 28. Dezember 1905 in Fichthorst/Kreis Elbing; † 19. April 1970 in Herford) war Prediger in Ostpreußen und Opfer der NS-Justiz. Er wurde von einem Sondergericht verurteilt und saß vier Jahre im Gefängnis.

Er stammte aus der Gemeinde Elbing. Nach einer Ausbildung zum Kaufmann in der Manufakturwarenbranche war er als Verkäufer in Ostpreußen unterwegs. Er studierte auf dem Seminar in Hamburg 1930-1935. Danach war er Prediger in Osterode/Ostpreußen von August 1935 bis Ende 1937 und in Nordenburg/Ostpreußen von Januar 1938-1940. In den Jahren 1936 und 1937 absolvierte er zwei kurzfristige militärische Übungen. Am Feldzug gegen Polen nahm er als Soldat teil, „bis er wegen nervöser Erschöpfungszustände aus dem Wehrdienst entlassen wurde“. „Wegen einer Äußerung gegen Hitler und den Krieg“ (W. Krause), die er beim Besuch eines Gemeindeglieds vor Zeugen im Januar 1940 machte, wurde er auf Betreiben des ihm feindlich gesonnenen Bürgermeisters verhaftet, saß seit 25. April 1940 in Untersuchungshaft und wurde durch Urteil des „Sondergerichts in Königsberg vom 5. September 1940 wegen Vergehens nach Artikel 1 & 2 Abs.1 des Gesetzes gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutz der Parteiuniform, zu einer Gefängnisstrafe von 4 Jahren verurteilt“. Daraufhin ließen ihn die damals Verantwortlichen im Bund der Baptistengemeinden von der Pastorenliste streichen. Er saß die vier Jahre im Gefängnis ohne Anrechnung der Untersuchungshaft vom 5.9.1940 bis zum 5.9.1944 in Königsberg, in Elbing und im Strafgefängnis Stuhm/Westpreußen. Bereits in Untersuchungshaft und im Gefängnis bekam er ein Nervenleiden. 1945 kam er nach Herford und konnte aus gesundheitlichen Gründen den Pastorenberuf nicht wieder aufnehmen. Dennoch versah er Predigtdienste in den Zweiggemeinden und auf Stationen der Gemeinde Herford und diente der Gemeinde als Ältester. Von den Behörden wurde er 1946 als politisch und religiös verfolgt anerkannt, erhielt auch eine Haftentschädigung, aber eine Rente nach dem Bundesentschädigungsgesetz wurde ihm verweigert. Ärzte bescheinigten ihm lediglich eine „vegetative Dystonie“. Später litt er an einer Schüttellähmung (Parkinson). Er übte noch eine leichte Arbeit in der Stadtverwaltung aus, die er dann wegen zunehmender Lähmung aufgeben musste. Er war verheiratet mit Elisabeth, geb. Kistner und hatte mit ihr drei Söhne: Theo, Manfred und Hans-Joachim. (RF)

Entschädigungsakte Düsseldorf 31739.

Urteil des Sondergerichts Königsberg vom 5.9.1940 (15 K Ms 67/40, Abschrift im Familienbesitz).

Kurzbericht Bundeshaus September 1940 (vom 4.10.40) im Oncken-Archiv Elstal.

E-Mail vom 30.7.2016 von Hans-Joachim Krause, Lensahn.

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  • von rfleischer